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   OVG Niedersachsen, 17.08.2017 - 2 LA 484/17   

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https://dejure.org/2017,31812
OVG Niedersachsen, 17.08.2017 - 2 LA 484/17 (https://dejure.org/2017,31812)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.08.2017 - 2 LA 484/17 (https://dejure.org/2017,31812)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. August 2017 - 2 LA 484/17 (https://dejure.org/2017,31812)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 48 Abs. 2 BRAO; § 114 ZPO; § 119 Abs. 1 S. 2 ZPO; § 121 Abs. 1 ZPO
    Bestehen eines Anspruchs auf Beiordnung des neuen Rechtsanwalts wegen Wechsels eines Rechtsanwalts durch die Partei mit Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anspruchs auf Beiordnung des neuen Rechtsanwalts wegen Wechsels eines Rechtsanwalts durch die Partei mit Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung

  • BRAK-Mitteilungen

    Prozesskostenhilfe und Anwaltswechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe; Anwaltswechsel; Rechtsanwalt; Wechsel

  • rechtsportal.de

    Bestehen eines Anspruchs auf Beiordnung des neuen Rechtsanwalts wegen Wechsels eines Rechtsanwalts durch die Partei mit Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hamm, 12.09.2003 - 4 Ta 470/02

    Eingeschränkte PKH-Bewilligung bei Anwaltswechsel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2017 - 2 LA 484/17
    Hinzukommt, dass die Beiordnung von Rechtsanwältin D. ihren Sinn verloren hat; denn deren Prozessvollmacht erlosch gegenüber dem Senat nach der Anzeige der Kündigung iVm. der Erteilung einer Prozessvollmacht an Rechtsanwalt B. (vgl. hierzu Sen., Beschl. v. 12.8.2014 - 2 LA 325/13 - Hess. VGH, Beschl. v. 16.5.2013 - 7 D 2046/12 -, juris; OLG Celle, Beschl. v. 5.2.2007 - 6 W 2/07 -, juris; LAG Hamm, Beschl. v. 12.9.2003 - 4 Ta 470/02 -, juris; OLG Nürnberg, Beschl. v. 13.1.2003 - 4 W 66/03 -, juris).

    Wechselt nämlich die mittellose Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, den Prozessbevollmächtigten, so darf eine Beiordnung des neuen Proessbevollmächtigten gem. § 121 ZPO im allgemeinen nicht mit der Beschränkung seines Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse in Form des Abzugs der Gebühren, die schon der zuerst beigeordnete Rechtsanwalt erhält, verbunden werden (Sen., Beschl. v. 12.8.2014 - 2 LA 325/13 - Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 2014 § 121 Rnr. 22 mwN.; LAG Hamm, Beschl. v. 12.9.2003, aaO.).

    In Betracht käme daher allenfalls die Möglichkeit, dass der nachfolgende Anwalt auf bereits auf Seiten des ersten Anwalts entstandene Gebühren ausdrücklich verzichtet (Sen., Beschl. v. 12.8.2014 - 2 LA 325/13 - LAG Hamm, Beschl. v. 12.9.2003, aaO; OLG Celle, Beschl. v. 5.2.2007, aaO.).

  • OLG Celle, 05.02.2007 - 6 W 2/07

    Anspruch des Beschwerdeführers auf Aufhebung der Beiordnung seiner bisherigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2017 - 2 LA 484/17
    Hinzukommt, dass die Beiordnung von Rechtsanwältin D. ihren Sinn verloren hat; denn deren Prozessvollmacht erlosch gegenüber dem Senat nach der Anzeige der Kündigung iVm. der Erteilung einer Prozessvollmacht an Rechtsanwalt B. (vgl. hierzu Sen., Beschl. v. 12.8.2014 - 2 LA 325/13 - Hess. VGH, Beschl. v. 16.5.2013 - 7 D 2046/12 -, juris; OLG Celle, Beschl. v. 5.2.2007 - 6 W 2/07 -, juris; LAG Hamm, Beschl. v. 12.9.2003 - 4 Ta 470/02 -, juris; OLG Nürnberg, Beschl. v. 13.1.2003 - 4 W 66/03 -, juris).

    In Betracht käme daher allenfalls die Möglichkeit, dass der nachfolgende Anwalt auf bereits auf Seiten des ersten Anwalts entstandene Gebühren ausdrücklich verzichtet (Sen., Beschl. v. 12.8.2014 - 2 LA 325/13 - LAG Hamm, Beschl. v. 12.9.2003, aaO; OLG Celle, Beschl. v. 5.2.2007, aaO.).

  • VGH Hessen, 16.05.2013 - 7 D 2046/12

    Wechsel des beigeordneten Rechtsanwalts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2017 - 2 LA 484/17
    Hinzukommt, dass die Beiordnung von Rechtsanwältin D. ihren Sinn verloren hat; denn deren Prozessvollmacht erlosch gegenüber dem Senat nach der Anzeige der Kündigung iVm. der Erteilung einer Prozessvollmacht an Rechtsanwalt B. (vgl. hierzu Sen., Beschl. v. 12.8.2014 - 2 LA 325/13 - Hess. VGH, Beschl. v. 16.5.2013 - 7 D 2046/12 -, juris; OLG Celle, Beschl. v. 5.2.2007 - 6 W 2/07 -, juris; LAG Hamm, Beschl. v. 12.9.2003 - 4 Ta 470/02 -, juris; OLG Nürnberg, Beschl. v. 13.1.2003 - 4 W 66/03 -, juris).

    Ein Anspruch auf Beiordnung des neuen Prozessbevollmächtigten besteht grundsätzlich nur, wenn entweder der Staatskasse dadurch keine höheren Ausgaben entstehen oder der zunächst beigeordnete Prozessbevollmächtigte die Partei ohne deren Zutun aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr vertreten kann oder er der Partei Veranlassung gegeben hat, das Mandatsverhältnis aus einem Grund zu beenden, der auch eine vermögende Partei veranlasst hätte, sich von dem Wahlanwalt zu trennen (Sen, Beschl. v. 12.8.2014 - 2 LA 325/13 - Hess. VGH, Beschl. v. 16.5.2013, aaO.; BFH, Beschl. v. 19.3.2013 - XI S 2/13 (PKH) -, juris).

  • OLG Nürnberg, 13.01.2003 - 4 W 66/03

    Zur Entpflichtung des beigeordneten Rechtsanwalts und Beiordnung eines anderen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2017 - 2 LA 484/17
    Hinzukommt, dass die Beiordnung von Rechtsanwältin D. ihren Sinn verloren hat; denn deren Prozessvollmacht erlosch gegenüber dem Senat nach der Anzeige der Kündigung iVm. der Erteilung einer Prozessvollmacht an Rechtsanwalt B. (vgl. hierzu Sen., Beschl. v. 12.8.2014 - 2 LA 325/13 - Hess. VGH, Beschl. v. 16.5.2013 - 7 D 2046/12 -, juris; OLG Celle, Beschl. v. 5.2.2007 - 6 W 2/07 -, juris; LAG Hamm, Beschl. v. 12.9.2003 - 4 Ta 470/02 -, juris; OLG Nürnberg, Beschl. v. 13.1.2003 - 4 W 66/03 -, juris).
  • BFH, 19.03.2013 - XI S 2/13

    Wechsel des beigeordneten Rechtsanwalts im Verfahren der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.08.2017 - 2 LA 484/17
    Ein Anspruch auf Beiordnung des neuen Prozessbevollmächtigten besteht grundsätzlich nur, wenn entweder der Staatskasse dadurch keine höheren Ausgaben entstehen oder der zunächst beigeordnete Prozessbevollmächtigte die Partei ohne deren Zutun aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr vertreten kann oder er der Partei Veranlassung gegeben hat, das Mandatsverhältnis aus einem Grund zu beenden, der auch eine vermögende Partei veranlasst hätte, sich von dem Wahlanwalt zu trennen (Sen, Beschl. v. 12.8.2014 - 2 LA 325/13 - Hess. VGH, Beschl. v. 16.5.2013, aaO.; BFH, Beschl. v. 19.3.2013 - XI S 2/13 (PKH) -, juris).
  • OLG Hamm, 12.01.2018 - 7 W 21/17

    Zulässigkeit der isolierten Aufhebung der Beiordnung eines

    Demzufolge haben andere Gerichte trotz Bewilligung von Prozesskostenhilfe von der Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten abgesehen (so LG Berlin, Beschluss vom 8.3.2017, Az. 6 O 154/15; LG Regensburg, Beschluss vom 27.12.2016, Az. 4 O 1322/16) bzw. die Beiordnung nach § 48 Abs. 2 BRAO nachträglich aufgehoben, ohne dass damit zwingend die Beiordnung eines neuen Prozessbevollmächtigten verbunden gewesen wäre (u.a. OLG Celle, Beschluss vom 5.2.2007, Az. 6 W 2/07; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.8.2017, Az. 2 LA 484/17; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.10.2016, Az. 13 WF 957/16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.1.2003, Az. 4 W 66/03; OLG Dresden, Beschluss vom 24.8.1998, Az. 7 W 1039/98, NJW-RR 1999, 643; auch LG Ulm, Beschluss vom 10.7.2017, Az. 6 O 198/14; OLG Dresden, Beschluss vom 29.8.2017, Az. 4 U 699/17; Thüringer OLG, Beschluss vom 9.10.2017, Az. 7 W 429/17).
  • OVG Niedersachsen, 12.10.2017 - 2 LA 389/17

    Abgabe einer Verzichtserklärung durch den neuen Anwalt aufgrund Beiordnung i.R.e.

    Hinzukommt, dass die Beiordnung von Rechtsanwalt C. seinen Sinn verloren hat; denn dessen Prozessvollmacht erlosch gegenüber dem Senat, nachdem sowohl er als auch der Kläger (über seinen neuen Prozessbevollmächtigten) das Ende des Mandatsverhältnisses mitgeteilt hat (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 14.08.2017 - 2 LA 484/17 - Juris; vom 12.08.2014 - 2 LA 325/13 -, Hessischer VGH, Beschluss vom 16.05.2013 - 7 D 2046/12 - Juris).

    Ein Anspruch auf Beiordnung besteht grundsätzlich nur dann, wenn entweder der Staatskasse dadurch keine höheren Ausgaben entstehen oder der zunächst beigeordnete Prozessbevollmächtigte die Partei ohne deren Zutun aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr vertreten kann oder er der Partei Veranlassung gegeben hat, das Mandatsverhältnis aus einem Grund zu beenden, der auch eine vermögende Partei veranlasst hätte, sich von dem Wahlanwalt zu trennen (Sen., Beschl. v. 17.8.2017 - 2 LA 484/17 - juris, v. 12.8.2014 - 2 LA 325/13 - Hess. VGH, Beschl. v. 16.5.2013 - 7 D 2046/12 -, juris).

    In Betracht kommt jedoch die Möglichkeit, dass der nachfolgende Anwalt von sich aus auf bereits auf Seiten des ersten Anwalts entstandene Gebühren ausdrücklich verzichtet (Sen., Beschl. v. 17.8.2017- 2 LA 484/17 - juris, v. 12.8.2014 - 2 LA 325/13 - LAG Hamm, Beschl. v. 12.9.2003 - 4 Ta 470/02 - juris; OLG Celle, Beschl. v. 5.2.2007 - 6 W 2/07 - juris).

  • OLG Koblenz, 10.09.2020 - 9 WF 509/20

    Richterablehnung: Beachtlichkeit der Rechtsanwaltsbeiordnung für die Wirksamkeit

    Zudem endet die Vertretungsbefugnis des beigeordneten Rechtsanwalts dann, wenn der Beteiligte diesem das Mandat entzieht, sodass der beigeordnete Rechtsanwalt zu einer Vertretung des Beteiligten nicht mehr in der Lage ist (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 30. April 2019 - 1 Ta 17/19 -, juris, Rdnr. 16; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2018, 80; Beschluss vom 17. August 2017 - 2 LA 484/17 -, juris, Rdnr. 7, m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 9 WF 102/14 -, juris, Rdnr. 4; Hess. VGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 7 D 2046/12 -, juris, Rdnr. 14; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Januar 2003 - 4 W 66/03 -, juris, Rdnr. 12; OLG Koblenz, FamRZ 1986, 375, 375; Groß-Groß, a.a.O., Rdnr. 8, m.w.N.; Kilian/Koch-Kilian, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl. 2018, B. III., Rdnr. 494).
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